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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2.3.2023

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Bert Hinzmann (nachfolgend: „Trainer“) und der/dem Teilnehmenden (nachfolgend: „Teilnehmer“). Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
  2. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, die von diesen Bestimmungen abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
  3. Änderungen dieser AGB werden dem Teilnehmer schriftlich per E-Mail bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform widerspricht. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an kontakt@cantienica-fitness.de absenden.

2. Vertragsgegenstand

  1. Der Trainer bietet CANTIENICA®-Training in verschiedenen Trainingsformaten an, wie z.B. Trainingsabos, Workshops, Einzelstunden, Probe- und Kennenlern-Angebote.
  2. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird auf der Internetpräsenz bekannt gegeben.
  3. Der Trainer behält sich vor, Trainingsformate aus dem Programm herauszunehmen.

3. Trainingsabos

  1. Der Trainer bietet Trainingsabos an. Dabei handelt es sich um fortlaufende Gruppenkurse, wie z.B. CANTIENICA®-Basic, CANTIENICA®-Power, CANTIENICA®-Rückbildung und CANTIENICA®-Büro-Workout.
  2. Ein Trainingsabo berechtigt den Teilnehmer, an denjenigen Gruppenkursterminen teilzunehmen, die Teil des jeweiligen Trainingsabos sind. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird auf der Internetpräsenz bekannt gegeben.
  3. Die Anmeldung für einen Gruppenkurstermin erfolgt vom Teilnehmer über den Online-Kursplan.
  4. Für ein Trainingsabo (mit Ausnahme des Neujahrsangebotes) besteht keine Mindestlaufzeit. Die Kündigung ist zum Monatsende des laufenden Monats möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen per Online-Formular oder per E-Mail oder per Briefpost.
  5. Für das Neujahrsangebot gilt ein Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann zum Monatsende des laufenden Monats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen per Online-Formular oder per E-Mail oder per Briefpost.

4. Workshops

  1. Die Workshops, wie z.B. Augentraining, Laufkurs, Rücken-Spezial, sind nicht Bestandteil der Trainingsabos. Für jeden Workshop muss ein extra Vertrag abgeschlossen werden.
  2. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird auf der Internetpräsenz bekannt gegeben.
  3. Ein Workshop ist bis zu 3 Stunden vor Workshopbeginn stornierbar. Die Stornierung erfolgt über das Buchungssystem.

5. Einzelstunden

  1. Bei der Buchung von Einzelstunden ist der gebuchte Termin verbindlich.
  2. Der Teilnehmer kann den gebuchten Termin bis spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn absagen/stornieren. Die Stornierung erfolgt über das Buchungssystem.
  3. Bei späteren Absagen wird die Einzelstunde vollständig berechnet. 
  4. Bei verspätetem Erscheinen des Teilnehmers reduziert sich die Dauer der Einzelstunde dementsprechend. Der Preis der Einzelstunde ist dennoch vollständig zu bezahlen.

6. Probe- und Kennenlern-Angebote

  1. Alle Probe- und Kennenlern-Angebote, wie z.B. Probe-Workout, Kennenlern-Kurs und Probestunde, können nur einmal pro Teilnehmer genutzt werden. 
  2. Die Kosten für einen Kennenlern-Kurs und eine Probestunde können beim Abschluss eines Trainingsabos oder Schnuppermonats angerechnet werden.
  3. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird auf der Internetpräsenz bekannt gegeben.
  4. Probe- und Kennenlern-Angebote sind bis zu 3 Stunden vor Terminbeginn stornierbar. Die Stornierung erfolgt über das Buchungssystem.

7. Preise

  1. Es gelten die Preise, welche zum Zeitpunkt der Buchung auf der Webseite des CANTIENICA®-Fitness-Training festgelegt sind.
  2. Diese Preise können ohne vorherige Ankündigung jederzeit erhöht oder gesenkt werden. Preise auf Prospekten, Flyern oder anderen Ausschreibungen sind nicht verbindlich.

8. Buchungs-/ Zahlungsbedingungen

  1. Die Buchung eines Trainingsangebotes erfolgt über die Website und den jeweils angegebenen Buchungslink.
  2. Ein Angebot gilt als gebucht, wenn das Geld auf dem Konto des Trainers eingegangen ist.
  3. Bei Abo-Verträgen muss das Geld bis zum 3. des Monats auf dem Konto des Trainers eingegangen sein.

9. Kurs-Ausfälle

  1. Über Ausfälle bzw. den jeweiligen Ferienkursplan informiert der Trainer den Teilnehmer rechtzeitig per E-Mail-Newsletter (Hinweise zu Datenschutz und Widerruf).
  2. Die Mindestteilnehmerzahl für alle Gruppenkurstermine und Workshops ist ein Teilnehmer. Wenn spätestens 3 Stunden vor Kursbeginn KEINE Anmeldung vorliegt, behält sich der Trainer vor, diesen Kurstermin bzw. Workshop zu stornieren.
  3. Der Trainer behält sich vor, aus wichtigen Gründen – insbesondere bei Krankheit des Trainers, zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstiger unvorhersehbaren Anlässen – einen Kurstermin, eine Einzelstunde oder einen Workshop abzusagen. Bezahlte Kursgebühren werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.

10. Krankenkassen-Anerkennung

  1. Die CANTIENICA®-Methode ist zurzeit von Krankenkassen nicht anerkannt.
  2. Dem Teilnehmer wird empfohlen, sich über eine mögliche Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse persönlich zu informieren. Bei Bedarf kann ein Stundennachweis erstellt werden.

11. Verschwiegenheitspflicht

  1. Der Trainer verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Trainings bekannt gewordenen Informationen des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.
  2. Dies gilt auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Trainer und dem Teilnehmer.

12. Obliegenheiten des Teilnehmers

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Trainer über eine beeinträchtigte Trainingstauglichkeit unaufgefordert vorm Beginn einer Trainingsstunde zu informieren.
  2. Bei bestehenden Haltungsschäden können am Anfang des Trainings durch die Dehnung verkürzter Muskeln Entwicklungsempfindungen auftauchen, die sehr unterschiedlich erlebt werden. Eine Person findet die muskelkaterähnlichen Sensationen angenehm, eine andere spürt es als Schmerz. Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Trainer sofort zu informieren, wenn er die Sensationen als unangenehm empfindet.

13. Verzicht auf Schadenersatzansprüche – Haftungsausschluss

  1. Der Teilnehmer erklärt mit der Buchung eines Angebotes, für sich persönlich oder einen Minderjährigen, für den er verantwortlich ist, dass er keinerlei Schadensersatzansprüche gegen CANTIENCA® AG, Benita Cantieni, CANTIENICA®-Fitness-Training oder die Angestellten, Beauftragten, Hilfspersonen oder Rechtsnachfolger der Vorgenannten anstrengen wird.
  2. Diese Erklärung betrifft alle Forderungen aus sämtlichen Schäden, sei es an Personen oder Sachen, die durch das Programm von CANTIENICA® Körper in Evolution oder verwandte Programme direkt oder indirekt verursacht wurden. Ausgenommen bleibt die Haftung für grobes Verschulden.
  3. Sollten trotz fachkundiger Anwendung Folgeschäden auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass der Teilnehmer Ausschlussgründe verschweigt, ist der Trainer von jeder Haftung freigestellt. Dies gilt auch, wenn ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für den Trainer nicht erkennbar war.
  4. Für Unfälle, die in den Räumlichkeiten des CANTIENICA®-Fitness-Training passieren und zu Sach- oder Personenschäden führen, gibt es eine Haftpflichtversicherung. Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers.
  5. Für Schäden an Räumlichkeiten und Einrichtungen, die durch unsachgemässen Gebrauch des Teilnehmers entstehen, haftet der Teilnehmer persönlich.
  6. Der Trainer haftet nicht für den Verlust oder Beschädigungen an Sachen in den dazugehörigen Räumen wie Garderobe etc. Wertsachen dürfen im Trainingsraum deponiert werden.

14. Sonstige Bestimmungen

  1. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
  2. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
  3. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Für die CANTIENICA® AG gilt das schweizerische Recht.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.